Es gilt das gesprochene Wort!
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 12.12.2019
Fraktion DIE LINKE.
MdL Jeannine Rösler
TOP 15
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Gemeinnützigkeitsrecht endlich modernisieren
- Drucksache 7/4446 –
Einbringung
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
vor etwa eineinhalb Jahren haben wir zum Thema Gemeinnützigkeit von Vereinen bereits hier im Plenum beraten. Unsere Fraktion hatte dazu einen Antrag eingebracht.
Getan hat sich seither wenig, besser geworden ist nichts!
Im Gegenteil, einiges hat sich weiter zugespitzt und zum Schlechteren gewendet.
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac, die politische Kampagnenplattform Campact und jüngst die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) – all diesen Organisationen wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Viele andere bangen noch um diesen Status, wie etwa die Deutsche Umwelthilfe, und auch der BUND kann sich offenbar nicht in Sicherheit wähnen.
Diese Entwicklung basiert auf einem Urteil des Bundesfinanzhofes. Die Lesart des Urteils ist eine enge und sehr konservative.
Meine Damen und Herren,
in den vergangenen Monaten wurde das Gemeinnützigkeitsrecht offenbar dafür missbraucht, auf politisch unliebsame Vereine Druck auszuüben, ihnen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit zu schaden und sie in Verruf zu bringen.
Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls auf, denn politisch anders gelagerte Vereine wie beispielsweise die „Vereinigung für Wehrtechnik“ – ein Verein der Rüstungslobby – braucht sich um den Status der Gemeinnützigkeit keine Sorgen machen.
Die derzeit mehrdeutige Rechtslage bei der Gemeinnützigkeit leistet dieser Entwicklung Vorschub. Die Finanzämter haben einen großen Interpretationsspielraum, die Gemeinnützigkeit an- oder eben auch abzuerkennen.
Für eine Organisation oder einen Verein ist nicht vorhersehbar, ob und wann ihre politischen Aktivitäten ihren Status der Gemeinnützigkeit gefährden. Sie sind abhängig von den in der Praxis sehr unterschiedlichen Auslegungen ihres lokalen Finanzamtes.
Meine Damen und Herren,
diese Unsicherheit muss endlich beseitigt werden. Es muss klargestellt werden, dass bürgerschaftliches und politisches Engagement auch gemeinnützig sein können.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Materie kompliziert ist. Der Katalog in § 52 Abgabenordnung ist umfänglich. Die Ziele, die als gemeinnützig anerkannt werden können und sollen, sind nicht einfach zu benennen. Dennoch ist es dringend notwendig, sich auf dieses schwierige Feld zu wagen und eine entsprechende Bundesratsinitiative zu initiieren.
Meine Damen und Herren,
denkbar sind mehrere Methoden, um ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht zu schaffen.
So könnte beispielsweise geregelt werden, dass die Mitwirkung von Vereinen an der politischen Willensbildung der Allgemeinheit dienen muss. Diese Vereine sind dann als gemeinnützig anzuerkennen – sofern sie sich auf dem Boden des Grundgesetztes bewegen.
Der Katalog der steuerlich begünstigten Zwecke könnte u.a. um folgende erweitert werden: „Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten“, „Förderung des Friedens“, „Förderung der sozialen Gerechtigkeit“ oder auch „Förderung des Klimaschutzes“. Zugleich muss sichergestellt sein, dass die Beteiligung am politischen Willensprozess unschädlich für die Gemeinnützigkeit ist.
Meine Damen und Herren,
das Gemeinnützigkeitsrecht ist alt – etwa 100 Jahre. Als zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisation eingeführt wurde, bezog sich die Gemeinnützigkeit vor allem auf die Wohlfahrtspflege. Politik wurde ausschließlich als Sache der Parteien und der gesellschaftlichen Eliten angesehen.
Die Gesellschaft heute ist aber eine ganz andere. Sie ist demokratischer geworden. Themen, die vor 100 Jahren in der Politik keine Rolle spielten, haben heute eine hohe Brisanz. Wir erwarten von den Menschen mehr bürgerschaftliches Engagement. Wir erwarten, dass sich Menschen öffentlich gegen rechte Hetze und Rassismus einsetzen. Wir erwarten, dass Sie sich für eine saubere Umwelt stark machen. Wir erwarten, dass sie sich politisch bilden, bevor sie zur Wahl gehen.
An eben dieser politischen Willensbildung wirken heute neben den Parteien genauso gesellschaftliche Organisationen, Vereine und Verbände in den unterschiedlichsten Bereichen mit. Sie bringen zusätzliches Know-how, andere Blickwinkel und Inhalte in die Diskussion.
Dieser gesellschaftlichen Entwicklung hängt das geltende Recht weit hinterher.
Wir brauchen ein modernes Recht auf Gemeinnützigkeit. Wer der Allgemeinheit selbstlos dient, handelt gemeinnützig. Diese Kernaussage muss im Mittelpunkt stehen.
Bei entsprechender Grenzziehung, etwa die Verhinderung von Parteienfinanzierung und die Gewährleistung voller Transparenz, muss die Gemeinnützigkeit für mehr politisches Engagement geöffnet werden. Das ist kompliziert, aber machbar.
Ein Sportverein, der zu Aktionen gegen Hass, Hetze und Rassismus ausruft, darf nicht Gefahr laufen, seinen Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren.
Organisationen wie der VVN-BdA ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Verfolgten des Naziregimes, Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern, Antifaschistinnen und Antifaschisten aller Generationen. Er ist dem Gedanken der Völkerverständigung zutiefst verpflichtet. Eine solche Organisation durch die Aufhebung des Gemeinnützigkeitsstatus an den Rand der Existenz zu bringen – dafür darf in Deutschland kein Raum sein.
In einem Offenen Brief an den Bundesfinanzminister fordert deshalb die Vorsitzende des deutschen Auschwitz-Komitees und Ehrenvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschisten, Esther Bejarano, die Aufhebung der Entscheidung gegen den VVN-BdA.
Sie schreibt:
„Das Haus brennt - und sie sperren die Feuerwehr aus! Sie wollen der größten und ältesten antifaschistischen Vereinigung im Land die Arbeit unmöglich machen? Diese Abwertung unserer Arbeit ist eine schwere Kränkung für uns alle. Die Bundesrepublik ist ein anderes, besseres Deutschland geworden, hatten mir Freunde versichert, bevor ich vor fast 60 Jahren mit meiner Familie aus Israel nach Deutschland zurückgekehrt bin. Alten und neuen Nazis bin ich hier trotzdem begegnet. Aber hier habe ich verlässliche Freunde gefunden, Menschen, die im Widerstand gegen den NS gekämpft haben, die Antifaschistinnen und Antifaschisten. Nur ihnen konnte ich vertrauen. Wir Überlebende der Shoa sind die unbequemen Mahner, aber wir haben unsere Hoffnung auf eine bessere und friedliche Welt nicht verloren. Dafür brauchen wir und die vielen, die denken wie wir, Hilfe! Wir brauchen Organisationen, die diese Arbeit unterstützen und koordinieren.“ (E.d.Z.)
Der Schutz unserer Rechtsordnung und der Schutz unserer Demokratie gegen Angriffe von rechts brauchen nicht weniger, sondern mehr zivilgesellschaftliches Engagement. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Gemeinnützigkeit grundlegend zu reformieren.
Ja, das Bundesfinanzministerium bereitete seit längerem einen Entwurf zur Änderung der Abgabenordnung vor. Nach Darstellung des Ministeriums sollte mit der geplanten Reform klargestellt werden, dass eine gemeinnützige Tätigkeit mit politischen Mitteln begleitet werden kann, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuerbegünstigung hat. Angesichts der Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und der in der Praxis bestehenden Probleme darf die Reform nicht zu kurz greifen.
Deshalb wollen wir mit unserem Antrag noch einmal Druck machen und erwarten dies auch von der Landesregierung.
Ehrenamt anerkennen und stärken – Konzept zur Ehrenamtskarte schnellstmöglich umsetzen
Es gilt das gesprochene Wort!
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 18.10.2019
Fraktion DIE LINKE
MdL Jeannine Rösler
TOP 18
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD
Ehrenamt anerkennen und stärken – Konzept zur Ehrenamtskarte schnellstmöglich umsetzen
Drucksache 7/4211
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
der Kollege Vincent Kokert hat Ende September als CDU-Fraktionsvorsitzender erklärt: Die landesweite Ehrenamtskarte mit Rabatten für Engagierte kommt pünktlich zum 1. Januar.
Herr Kokert, Sie haben da die Umsetzung eines Vorhabens verkündet, bei dem sich bis auf die AfD seit wenigstens 2 Jahren alle einig sind.
Die landesweite Ehrenamtskarte als sichtbares Zeichen für besonders großes Engagement ist überfällig! Die landesweite Ehrenamtskarte für Männer und Frauen, die sich besonders engagieren, muss endlich kommen. Sie ist schon so lange versprochen! Wir zählen zu den letzten Bundesländern, die eine solche Karte noch nicht haben. Auch in dieser Sache sind wir leider wieder Bummelletzter!
Zur Erinnerung: Gemeinsam haben wir die Landesregierung im November 2017 beauftragt,
ein Konzept zu erarbeiten mit dem Ziel die Bonuskarte spätestens 2019 erstmals auszugeben.
Das Konzept sollte bis Oktober 2018, also genau vor einem Jahr, vorgelegt werden. Auf den Tisch kam es erst Monate später. Und ob dieses Papier den Namen Konzept verdient, darüber lässt sich auch streiten. Die Erwartungen meiner Fraktion erfüllt es in einigen wichtigen Fragen jedenfalls nicht. Aber dazu später.
Meine Damen und Herren,
seit mehr als zwei Jahren reden wir nun schon über die Einführung einer landesweiten Ehrenamtskarte. Der Bürgerbeauftragte fordert die Karte schon viel, viel länger – seit sage und schreibe sieben Jahren drängt Herr Crone, endlich eine solche auf den Weg zu bringen.
Wir alle verlieren an Glaubwürdigkeit, meine Damen und Herren,
wenn das Vorhaben noch weiter verzögert wird. Zumal es hier um ein Thema geht, das zum politischen Streit nicht taugt.
Meine Damen und Herren,
nicht nur im Landtag waren wir uns darin einig, auch im Kuratorium der Ehrenamtsstiftung haben wir als Vertreter der Fraktionen von SPD, CDU und LINKEN darüber diskutiert, wie eine Bonuskarte aussehen könnte. Deshalb ist es schade, dass die Koalition keine gemeinsame Initiative ins Auge fasste. Aber sei es drum. Wir haben heute konkrete Änderungen vorgeschlagen als Ergebnis von Gesprächen insbesondere mit der Ehrenamtsstiftung, mit vielen Engagierten, mit Vereinen, Initiativen und Selbsthilfegruppen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MitMachZentralen.
Meine Damen und Herren,
gemessen an dem, was uns bislang inhaltlich vorliegt, besteht die Gefahr, dass die landesweite Ehrenamtskarte allenfalls halbherzig umgesetzt werden soll. Ohne einen echten attraktiven Mehrwert droht sie aber zum Flop zu werden. Die Leute brauchen nicht noch eine weitere Bonuskarte, die sie ins Portemonnaie quetschen und die dann in Vergessenheit gerät, weil sie kaum Nutzen stiftet. Das wollen wir alle nicht.
Deshalb müssen möglichst rasch noch einige Fragen geklärt werden, die für die Umsetzung der Ehrenamtskarte von zentraler Bedeutung sind.
Erstens: Bleibt es dabei, dass sich die Landkreise hälftig an der Finanzierung beteiligen sollen? Bislang vernahm ich eher Ablehnung, durchaus auch aus guten Gründen, wenn die Finanzierung von Personal und Sachkosten nicht vollends geklärt ist. Was passiert, wenn die Landkreise nicht mitmachen? Wie soll die landesweite Ehrenamtskarte dann umgesetzt werden?
Zweitens: Welchen konkreten Mehrwert bringt die Karte den besonders engagierten Ehrenamtlern? Gibt es eine Liste der Akzeptanzstellen? Welche Einrichtungen und Unternehmen machen mit?
Drittens: Ab wann werden die ersten Karten ausgegeben? Wie sieht die konkrete Zeitschiene aus?
Viertens: Wie sollen die MitMachZentralen gestärkt werden? Sie unterstützen die Engagierten in den Regionen ja bereits kräftig. Benötigen sie nicht qualifizierte Stellen? Und wie werden Vertreter der Mit!achZentralen in die Planungen mit einbezogen?
Fünftens: Was ist die Karte im ländlichen Raum wert – ohne Vergünstigungen für Mobilität, für den ÖPNV? Die übergroße Mehrheit der befragten Ehrenamtler wünscht sich, ja erwartet gerade ein solches Angebot!
Und sechstens: Welche finanziellen Mittel werden wie und wofür bereitgestellt? Wie wird die Finanzierung mittelfristig gesichert? Der Strategiefonds als Notnagel zur Finanzierung wird dem Anliegen nicht gerecht. Auch wenn wir es hier ausnahmsweise mal mit einem Projekt von tatsächlich landesweiter Bedeutung zu tun haben. Wir wollen eine solide Finanzierung, die im Haushalt fest veranschlagt ist. Das muss uns das Ehrenamt wert sein. Zumal hier langfristig ohne große Aufwendungen große Wirkung erzielt werden kann. Wir wollen die Bonuskarte auf Dauer anlegen. Sie darf keine Eintagsfliege sein, sie soll fester Bestandteil der politischen Kultur im Land werden.
Meine Damen und Herren,
allein die Ankündigung, die Karte komme pünktlich, reicht nicht. Alle Fragen gehören auf den Tisch und müssen zügig beantwortet werden. Allein mit dem Start der Karte wird das Thema Ehrenamt auch nicht abgehakt sein. Wir müssen laufend prüfen, wie wir bestmögliche Bedingungen für ehrenamtlich Engagierte schaffen können. Dazu gehören ohne Zweifel gut funktionierende MitMachZentralen, die ausfinanziert sind und in denen die Beschäftigten angemessen bezahlt werden. MitMachZentralen sollen flächendeckend wirken, um möglichst viele Engagierte im ganzen Land zu erreichen. Bewährtes sollte Schule machen!
Bei der Einführung der Ehrenamtskarte lassen Sie uns die langjährigen Erfahrungen der vielen anderen Bundesländer nutzen und etwas Besseres draufsetzen!
Das, meine Damen und Herren,
muss unser Anspruch sein – weil die ehrenamtlich Engagierten in unserem Land Dank, Anerkennung und höchsten Respekt verdienen!
Es gilt das gesprochene Wort!
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 24.10. 2018
Fraktion DIE LINKE
MdL Jeannine Rösler
TOP 02
a) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019
- Drucksache 7/2684 -
in Verbindung mit:
b) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019)
- Drucksache 7/2685 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
wir haben Sie bereits Ende Februar hier im Landtag aufgefordert, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, auch um Ihre angekündigten Sonderprogramme haushaltsrechtlich zu untersetzen. Sie haben seinerzeit abgewinkt und hielten einen Nachtrag für nicht erforderlich. Nun ist das Jahr 2018 fast rum und auf den letzten Metern kommt die Landesregierung mit einem Nachtrag zum Haushalt um die Ecke. Besser spät als nie, könnten wir sagen. Aber dieser Entwurf, der hier vorgelegt wurde, ist in mehrfacher Hinsicht – gelinde gesagt – eine Zumutung. Wir haben nur noch wenige Wochen für die Beratung in den Fachausschüssen. Bis Ende des Jahres soll der Nachtragshaushalt durch das Parlament. Da bleibt kaum Zeit, um für erforderliche Nachfragen oder Anhörungen. Weil die Landesregierung nicht in die Puschen kommt – übrigens typisch für ihre Arbeitsweise – sollen wir jetzt im Eiltempo verfahren. Kurz gesagt: Es ist eine Frechheit, derart spät mit der haushaltsrechtlichen Umsetzung von Maßnahmen zu kommen, die bereits ab 1. Januar kommenden Jahres wirken sollen.
Meine Damen und Herren,
neben den lange geplanten Sonderprogrammen der Koalition geht es auch um Änderungen am FAG. Da gilt es ganz genau hinzuschauen. Wird die Abrechnung des Kommunalen Finanzausgleiches 2016 so wie jetzt geplant vollzogen, verlieren die Kommunen 2020 rund 30 Mio. Euro. Darüber sind viele Kommunen verärgert, auch weil hier noch vor der angekündigten Reform 2020 einseitig Hand angelegt wird. Trotz des Kommunalgipfels im Mai 2017 geht nun wieder ein Hauen und Stechen los.
Wir werden im Finanzausschuss genau hinhören, welche Argumente beide Seiten vortragen.
Aber so viel kann ich Ihnen schon sagen: Derzeit sind noch mehr als die Hälfte der Städte und Gemeinden verpflichtet, Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen. Deshalb sollte auf jede weitere Belastung verzichtet werden. Im Gegenteil: Jetzt ist die Chance, endlich eine kommunale Infrastrukturpauschale aufzulegen.
Also worauf warten Sie denn, meine Damen und Herren von SPD und CDU?
Ihre Parteikollegen auf der kommunalen Ebene fordern dies doch mittlerweile auch lautstark. Und die werden ja vermutlich nicht nur mit uns reden. Die Kommunen brauchen pauschale Investitionsmittel ganz dringend. Und, es ist kein Geheimnis, sie sind auch finanzierbar.
Meine Damen und Herren,
der Städte- und Gemeindetag wies erst vorgestern auf ein aktuelles Gutachten zum FAG hin. Das kommt zu dem Schluss, dass trotz der vielen Fördertöpfe die Finanzausstattung der Kommunen nicht ausreicht, um Schulen, Kitas, Straßen, Feuerwehren und Sporteinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Die gemeindliche Infrastruktur wird auf Verschleiß gefahren. Der Städte- und Gemeindetag mahnt zudem an, dass zusätzliches Geld vom Bund nicht erst in Fördertöpfen verschwinden darf, in denen es im Zweifel lange liegen bleibt, bevor es mit viel Bürokratie zum Einsatz kommt. Das sieht meine Fraktion genauso.
Auch wenn es Ihnen zu den Ohren rauskommt, wir werden nicht müde, immer wieder und wieder einzufordern, dass die Städte und Gemeinden das Geld direkt brauchen. Nur so können sie eigenverantwortlich und zeitnah selbst entscheiden, wo und wie das Geld vor Ort eingesetzt werden muss. Hier zitiere ich gern Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages, mit folgendem Satz: „Gestaltung vor Ort macht Demokratie für die Menschen stark.“ Diese Aussage sollten Sie ernst nehmen.
Meine Damen und Herren,
kommen wir zu den vom Bund vorgesehenen Geldern für die Integration der Geflüchteten.
Auch hier beklagt der Städte- und Gemeindetag, dass diese in 2019 nicht vollständig an die Kommunen ausgereicht werden, sondern vorrangig in den Landeshaushalt fließen sollen.
Auch hier zitiere ich den Städte- und Gemeindetag:„Es kann nicht sein, dass der Bund Geld für die Integration gibt und es nicht dahinfließt, wo Integration stattfindet. Wenn stattdessen in den Stadt- und Gemeindevertretungen entschieden werden muss, ob wir die Mehrausgaben für die Integration durch Einsparungen an anderen wichtigen Projekten, Abgabenerhöhungen oder eine höhere Verschuldung finanzieren müssen, dann ist das kein gutes Signal. Vor allem, wenn die Landesregierung eine andere Verteilung und Gespräche seit 2017 einfach ablehnt und dann einfach Regelungen, die sich überholt haben, fortschreibt.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren,
ich glaube, das war deutlich! Meine Fraktion kritisiert zudem auch hier die Kurzfristigkeit des Verfahrens. Seit Beginn des Jahres wird seitens der kommunalen Landesverbände darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen in Sachen Flüchtlingskosten Ende des Jahres ausläuft. Passiert ist aber zwischenzeitlich nichts.
Meine Damen und Herren,
wir haben ja in der Aktuellen Stunde viel von dem gefeierten Pakt für Sicherheit gehört. Daher kann ich mich an dieser Stelle kurz fassen.
Zusätzliches Geld zaubert noch keine zusätzlichen Polizeibeamten. Sie müssen ausgebildet werden. Und dazu sind die Kapazitäten an der Fachhochschule in Güstrow auszubauen. Ich kann mich gut erinnern, dass unsere Vorschläge genau zu dieser Frage in der Vergangenheit immer wieder abgelehnt wurden. Bei aller Freude über mehr Geld, das dringend nötig ist – aber Euphorie ist hier wahrlich nicht angebracht. Die Herausforderungen sind riesig und werden völlig unzureichend angepackt, auch im Bereich Justiz ist das leider so. Wir hatten bereits in den letzten Haushaltsberatungen 34 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte gefordert. Allein bei den Staatsanwaltschaften gab es ein Defizit nach Pebb§y von 32 Stellen und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit von 4 Stellen. Zieht man dann die 2 Stellen ab, die aufgestockt wurden, lag das Defizit immer noch bei insgesamt 34. Der Pakt für mehr Sicherheit will nun 23 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen. Das ist nicht einmal ein Ausgleich für das Defizit bei den Staatsanwälten. Ob hier von einem Mehr an Sicherheit die Rede sein kann, ist höchst fraglich.
Meine Damen und Herren,
in Sachen Digitalisierung wacht die Landesregierung offenbar langsam aus ihrem Dornröschenschlaf auf. Endlich! möchte man ausrufen, auch wenn das Programm nur schleppend anläuft. Unstrittig ist, dass jeder Euro, der aus dem Bund als Förderung für den Breitbandausbau kommt, auch kofinanziert wird. Das haben wir immer gefordert und das ist genau richtig, denn wir haben einen enormen Nachholbedarf.
Frau Ministerpräsidentin, die sogenannte Geschwisterregelung in den Kitas, die ab 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist wahrlich kein Ruhmesblatt für Ihre Landesregierung. Den Trägern der Einrichtungen bleibt quasi keine Zeit zur Umstellung, und bei der halbgewalkten Geschwisterregelung sind immer noch viele Fragen ungeklärt. Wer hat Anspruch auf eine Kostenübernahme? Wie ist umzugehen mit Halbgeschwistern, Pflegekindern oder Patchworkfamilien? Wie wird die Entlastung bei Wechselmodellen gehandhabt? Es gibt Familien, in denen Kinder beispielsweise zwei Wochen beim Vater und zwei Wochen bei der Mutter leben. Wir wissen auch noch nicht, ob die 30 Mio. Euro tatsächlich ausreichen. Es ist doch überhaupt nicht klar, wie viele Familien von der Geschwisterregelung profitieren können. Die Änderung des KiföGs wird derzeit in den Fachausschüssen beraten und die Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss hat die gewaltigen Baustellen offenbart. Wie sieht es aus mit den Mehrkosten durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie transparent sind die Berechnungen? Die Expertinnen und Experten bezweifeln, dass die insgesamt 1,29 Millionen Euro hier ausreichen werden. Und die Träger der Kindertageseinrichtungen schauen gleich ganz in die Röhre. Sie sollen den zusätzlichen Aufwand nämlich aus eigener Tasche zahlen. Da bleibt doch nicht aus, dass die Kosten für die verbleibenden Kinder und das erste Kind steigen. Dieses ganze Kuddelmuddel steht doch in keinem Verhältnis zur Dauer der Übergangsregelung von einem Jahr bis zur völligen Beitragsfreiheit. Warum kann die Kita nicht bereits ab 2019 komplett beitragsfrei sein? Davon profitieren alle und es wäre nicht so dermaßen kompliziert. Die Haushaltslage lässt dies zu, sind doch erneut Überschüsse im Haushalt zu erwarten. Wir würden außerdem Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die einen großen Altersunterschied haben, nicht benachteiligen.
Und, meine Damen und Herren von SPD und CDU,
tun Sie endlich etwas für eine bessere Qualität in den Kitas. Qualität und Beitragsfreiheit müssen Hand in Hand gehen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Meine Damen und Herren,
Reden neben all den genannten Dingen, werden wir uns vorbehalten, das eine oder andere, was auf den Nägeln brennt zu thematisieren – etwa die lange überfällige Änderung des Kinder- und Jugendfördergesetzes. Der Nachtragshaushalt muss genutzt werden, für die Kinder und Jugendlichen im Land eine chancengleiche Teilhabe zu ermöglichen und die Kinder- und Jugendarbeit auf eine finanziell breitere Basis zu stellen. Im Übrigen gibt es dazu auf der kommunalen Ebene ebenso einen übergroßen Konsens! Sie haben schon 1000mal versprochen, Änderungen vorzunehmen, passiert ist aber gar nichts. Wir werden – und darauf können Sie sich verlassen – in all den genannten Fragen nicht lockerlassen.
Es gilt das gesprochene Wort!
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 13.09. 2018
Fraktion DIE LINKE
MdL Jeannine Rösler
TOP 22
Aussprache gemäߧ43 Nummer 2 GO LT zum Thema
Dank den Brandschützern, Brandschutz zukunftsfest gestalten
(auf Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
„Dank den Brandschützern - Brandschutz zukunftsfest gestalten“ – das ist, davon gehe ich aus, ein Thema, das in diesem Hause breit getragen wird.
Aus vergangenen Ereignissen, aus Erfahrungen müssen gegenwärtig Schlussfolgerungen für künftige Herausforderungen abgeleitet werden. Nicht überstürzt, aber zügig. Nicht überschäumend, aber sachlich und konsequent. Nach Möglichkeit, partei- und fraktionsübergreifend. Meine Fraktion möchte diese Aussprache als entsprechendes Angebot verstanden wissen.
Meine Damen und Herren,
„Feuerwehrleute im Dauereinsatz. Große Hitze, viele Brände.“, so oder ähnlich lauteten noch vor wenigen Wochen die tagtäglichen Schlagzeilen in Mecklenburg-Vorpommern. Hitze, Dürre und Wind erwiesen sich als enorme Herausforderungen, und zwar nicht allein für Umwelt und Landwirtschaft. Der Pieper meldete sich deutlich häufiger als gewöhnlich und der Pieper nahm und nimmt auch keine Rücksicht auf Urlaubs- und Schlafenszeiten.
Man musste in dieser Zeit gar nicht selbst aktiv im Feuerwehr- und Brandschutzwesen unseres Landes engagiert sein, um zu erkennen, dass hier Außergewöhnliches geleistet wurde.
Auf die mehr als 30.000 Mitglieder aus 939 Freiwilligen Feuerwehren, sechs Berufsfeuerwehren und 646 Jugendfeuerwehren ist in jedem Fall Verlass. Für mich und für die meisten kann ich wohl sagen: die Feuerwehrleute, die im Einsatz waren – oft über viele Stunden, auch über viele Tage oder mehrmals am Tag und in der Nacht, und ganz egal an welcher Stelle, sie sind die Helden in diesem Sommer! Und dafür muss von dieser Stelle aus - ohne jedes Wenn und Aber -Dank, Lob und Anerkennung ausgesprochen werden.
Herr Innenminister,
leiten Sie bitte diesen Dank, der selbstverständlich auch die Verantwortlichen in Ihrem Hause einschließt, offiziell über den Landesfeuerwehrverband an Kameradinnen und Kameraden vor Ort weiter.
Meine Damen und Herren,
spätestens aber, spätestens dann, als die ersten großen Rauchschwaden abgezogen waren, wurden alte und neue Probleme wieder sichtbar. Sie zu benennen, sie zu analysieren und vor allem sie zügig zu beseitigen gehören für mich notwendiger Weise fest an die Seite von Lob und Anerkennung.
Nur so bleibt es diesmal nicht allein bei dem berühmten warmen Händedruck, für den sich bekanntermaßen niemand etwas kaufen kann. Neben eventuellen Einsatzproblemen oder Ablaufprozessen vor Ort muss es uns um Fragen gehen, für deren Beantwortung Landespolitik Verantwortung trägt.
Die Einsatzlagen vor allem im Monat August, für deren bravouröse Bewältigung der Landtag heute Dank sagt, diese Einsatzlagen waren noch etwas Anderes. Sie waren eine Form von Brandschutzbedarfsplanung ganz eigener Art. Für deren Erkenntnisse müssen wir auch nicht den 1. Juni 2019 als Stichtag einer verpflichtenden Vorhaltung kommunaler Brandschutzbedarfspläne abwarten.
Da ist selbstverständlich zunächst die bereits öffentlich debattierte Frage der Finanzierung des Brandschutzes. Hierbei ist es zu Verwerfungen gekommen. Zum einen wachsen die Aufgaben und der Investitionsbedarf, die finanziellen Mittel dafür aber eben nicht. Zum anderen widersprechen sich nach meinem Eindruck in der Praxis zwei Zielstellungen des aktuellen Koalitionsvertrages, wobei jede für sich genommen sinnvoll ist. Das Land wird die Kommunen laut Ziffer 393 weiterhin bei der Beschaffung von Fahrzeugen unterstützen. Das ist gut so. Und in Ziffer 394 werden sich die Koalitionspartner einig, die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz zu einem Kompetenzzentrum auszubauen. Auch das ist nicht zu kritisieren.
Beide Bereiche, also Fahrzeugbeschaffung und Landesschule, wurden bisher unter anderem aus der Feuerschutzsteuer finanziert, wobei in diesem Jahr der Schwerpunkt zugunsten der Landesschule und damit – und hier liegt das Problem – zulasten der Landkreise und kreisfreien Städte verschoben wurde.
Meine Damen und Herren,
Herr Innenminister,
Ihre Ankündigung, dieses so entstandene kommunale Minus auszugleichen, unterstütze ich ebenso wie Ihre Überlegung, die Landesschule auf eine andere finanzielle Basis zu stellen. Den kommunalen Brandschutzproblemen werden wir damit aber noch nicht gerecht. Dazu bedarf es weit mehr!
Ob Weltkriegsmunition und Truppenübungsplätze, ob mangelhafte Brandschutzvorsorge in der Bundes- und Landesforst, ob veraltete Technik, Mängel bei der persönlichen Schutzausrichtung und komplizierte Förderkulissen, ob Kaufüberlegungen zu Löschfahrzeugen oder die Anschaffung von Löschpanzern, ob Nachwuchsmangel oder das Ehrenamt abschreckende Ausbildungszeiten, ob Investitionsstau oder die Debatte um andere Anerkennungsformen und so weiter und so fort, ...... so richtig und wichtig die heutige Danksagung ist, es müssen dringend ein zweiter Schritt und weitere folgen.
Im Interesse des sogenannten Brandschutzfriedens, also der interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Brandschutz-Eckpapier 2013 und zu dem entsprechenden Gesetzentwurf 2015, hat meine Fraktion heute auf einen Antrag verzichtet. Im Innenausschuss aber sollten wir im Rahmen eines Expertengespräches etwa mit den Kreisbrandmeistern und dem Landesbrandmeister die Probleme ungeschminkt und vertieft diskutieren und gemeinsam über zügige und nachhaltige Lösungsmöglichkeiten debattieren.
Aktuelle Situation am Krankenhaus Wolgast (auf Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Es gilt das gesprochene Wort
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 30. Mai 2018
Fraktion DIE LINKE
MdL Jeannine Rösler
TOP 12
Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema
Aktuelle Situation am Krankenhaus Wolgast
(auf Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
die Situation am Kreiskrankenhaus Wolgast ist nicht das erste Mal Thema in diesem Parlament. Meine Fraktion mahnt seit dem Dezember 2015 die Sicherstellung einer gut erreichbaren, qualitativ hochwertigen und patientengerechten Krankenhausversorgung an diesem Standort an. Ich sage das auch bewusst vor dem Hintergrund der besonderen Situation als Tourismusregion und der damit verbundenen angespannten Verkehrslage.
Für diejenigen, die damals noch nicht Abgeordnete waren, zur Erinnerung, die Abteilungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe und die Kinder- und die Jugendmedizin am Kreiskrankenhaus wurden geschlossen. An ihrer Stelle wurde - allerdings erst nach parlamentarischem und starkem außerparlamentarischem Druck - eine Portalpraxisklinik mit 10 Plätzen für die medizinische Notversorgung von Kindern eingerichtet.
Damit könnte alles gut sein - jedenfalls nach den Darstellungen aus dem Wirtschaftsministerium. Mit einer Fachabteilung für Geriatrie, die seit September 2012 mit geplanten 30 Betten am Netz ist, ist das Kreiskrankenhaus auf den wachsenden Bedarf an Leistungen der Altersmedizin eingerichtet. Es gibt daneben noch Fachabteilungen für die Innere Medizin, die Anästhesie und Intensivmedizin sowie die Chirurgie, die auch Notfallverletzungen bei Kindern operiert, wenn nur kurze Behandlungs- und Beobachtungszeit notwendig sind.
Und da sind wir bei dem ersten Problem, das mehrfach zu hören war. Die Portalpraxis für die Notfallversorgung von Kindern hat nur ein beschränktes Leistungsspektrum. Sie ist nur bis 22.00 Uhr mit Ärzten besetzt. Leichtere Fälle soll der kassenärztliche Bereitschaftsdienst versorgen, schwerere die Universitätsmedizin Greifswald. Das war politisch so gewollt. Die Form der Portalpraxisklinik ist bislang bundesweit kaum erprobt und sie ist auch noch nicht Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb wird diese Form in Wolgast von der Landesregierung mit 1,66 Millionen Euro über 3 Jahre gefördert. Danach soll eine Evaluation erfolgen. Unseres Erachtens viel zu spät.
Wenn die Evaluation ergeben sollte, dass sich die Portalpraxisklinik für Kinder am Kreiskrankenhaus nicht trägt - denn schon heute fahren die meisten Krankenwagen mit kranken Kindern an Wolgast vorbei - was wären dann die Folgen? Soll der letzte Rest einer stationären medizinischen Versorgung für Kinder und Jugendliche am Kreiskrankenhaus geschlossen werden oder zahlt die Landesregierung weiter Millionenbeträge für den Erhalt dieser Form?
Schauen Sie sich selber die Portalpraxisklinik an und sprechen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es gibt von ihnen durchaus Anregungen, wie das Modell erfolgreicher werden kann.
Ähnlich schwierig verhält es sich bei der geriatrischen Fachabteilung. Nach meiner Kenntnis ist die Tagesklinik nur zu 35 Prozent ausgelastet. Damit arbeitet sie für das Kreiskrankenhaus nicht wirtschaftlich. Und ein Zuschussgeschäft in dieser Größenordnung kann sich kein Krankenhaus leisten, erst recht nicht eines, das sich in schwierigem wirtschaftlichen Fahrwasser befindet.
Wenn das Labor am Kreiskrankenhaus zum 1. Juni schließen soll, drohen die nächsten Probleme. Wie sollen die Fachabteilungen, insbesondere die Intensivmedizin ohne ein Labor am Krankenhaus arbeiten? Wie sollen Notfälle qualitativ hochwertig versorgt und ungeplante Operationen dementsprechend geleistet werden, wenn es in Wolgast kein Labor mehr gibt?
Wer jetzt auf Telemedizin und Datenleitungen verweist, der blendet aus, dass diese störanfällig sind und ausfallen können. In der Tat gab es bereits solche Ausfälle, so dass Daten erst verspätet ankamen. Selbst betriebswirtschaftlich gesehen, wäre eine solche Entscheidung höchst fragwürdig. Auch andere Krankenhäuser betreiben zumindest kleine Labore und es ist zu beobachten, dass der Trend der Automatenlabore in Deutschland wieder rückläufig ist.
Wenn die Entscheidung der Laborschließung nicht korrigiert wird, sehe ich schwarz für das Kreiskrankenhaus Wolgast, denn das Leistungsangebot der Fachabteilungen wird sinken. Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Strukturierung wurden dagegen ignoriert. Mitarbeiter werden sich anders orientieren und je nach Angebot das Kreiskrankenhaus verlassen. Und gute Angebote für gutes Krankenhauspersonal gibt es heute reichlich.
Bereits heute werden im Kreiskrankenhaus nicht mehr alle freien Stellen besetzt. Das belastet die verbleibenden Mitarbeiter zusätzlich. Wenn jedoch auch Chefarztstellen nicht wiederbesetzt werden, wie in der Chirurgie, wird das Leistungsspektrum des Krankenhauses eingeengt und das kann für ein Krankenhaus wie Wolgast tödlich sein.
Meine Damen und Herren,
das Krankenhaus Wolgast braucht dringend mehr Einfluss auf Entscheidungen der Unimedizin Greifswald zum Standort Wolgast. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beklagen, dass sie zu wenig Mitspracherechte haben. Sie fordern zu recht einen Aufsichtsrat, weil der Beirat ein zahnloser Tiger ist. Wir sollten diese Forderungen unbedingt unterstützen. Auch scheint die Informationspolitik nicht die beste zu sein. Viele Beschäftigte haben das Gefühl, dass alles nur in Hinterzimmern besprochen und festgelegt würde. Und das begründen sie damit, dass sie kaum erfahren würden, was die UMG in Bezug auf das Krankenhaus Wolgast plane und wie das Konzept aussehe. Sie können nicht nachvollziehen, dass der Träger nach 3 Jahren immer noch nicht wisse, wohin die Reise gehen soll.
Ich appelliere an Sie, nehmen Sie die Sorgen und Hinweise der Beschäftigten ernst. Sprechen Sie nicht nur mit der Krankenhausleitung, sprechen Sie ganz direkt auch mit den Beschäftigten, so wie wir es getan haben. Ich hoffe, dass Sie ähnliche Erkenntnisse gewinnen und unser Anliegen verstehen.
Meine Damen und Herren,
wir wollen mit unserem Antrag auf Aussprache die Informationen über die Situation am Kreiskrankenhaus bündeln, uns ein Bild machen und auch darüber verständigen, wie die Lage verbessert werden kann. Nach unserer Auffassung brauchen wir alle Krankenhäuser im Land für eine wohnortnahe Versorgung.
Ich freue mich auf die Diskussion.
Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Es gilt das gesprochene Wort!
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Fraktion DIE LINKE
MdL Jeannine Rösler
TOP 4
Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
- Drucksache 7/1187 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
das geänderte Besoldungsanpassungsgesetz der Landesregierung für 2018 liegt uns nun vor. Da hier vieles bereits ausgeführt wurde, will ich mich kurz fassen. Festzustellen ist, dass es erst ab 2018 eine zeit- und wirkungsgleiche Besoldungsanpassung zur Angestelltenvergütung geben wird. Eine stete Forderung von links und von den Gewerkschaften wird damit umgesetzt. Zurückzukehren zu einer zeit- und wirkungsgleichen Besoldungsanpassung!
Die Dynamisierung der Jahressonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld, begrüßen wir, denn auch das ist ein wichtiger Schritt, um Mecklenburg-Vorpommern für zukünftige Beamtinnen und Beamten attraktiv zu machen. Aber wir haben natürlich noch etwas zu kritisieren. Das haben Sie sich wahrscheinlich schon gedacht.
Meine Damen und Herren,
es bleibt die Ungerechtigkeit in 2017. Diese wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht behoben. Die 6 monatige Verzögerung und die geringere Erhöhung der Beamtenbezüge im Vergleich zu den Angestellten Kolleginnen und Kollegen hätten mit der Erhöhung 2018 verrechnet werden können. Darauf wurde leider verzichtet. Wir werden uns noch mal anschauen, was die Landesvertretungen der Beamtinnen und Beamten dazu zu sage haben.
Meine Damen und Herren,
ein ganz anderes Problem, was mit diesem Gesetz nicht angepackt wird, aber dennoch unmittelbar mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten zu tun hat, ist die Verschiebung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat für das Land Sachsen mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (verkündet am 7. Juli 2017) festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts, als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts, verfassungswidrig sind. Die verzögerte Angleichung beeinträchtige das Abstandsgebot, ohne dass dies gerechtfertigt wäre, so das BVerfGericht. Insbesondere kann die im Jahr 2008 erlassene Maßnahme nicht mehr mit der besonderen und einmaligen Situation am Ende des Transformationsprozesses der Wiederherstellung der deutschen Einheit gerechtfertigt werden. Was für Sachsen gilt muss auch in M-V gelten. Auch Mecklenburg-Vorpommern, wie in allen ostdeutschen Bundesländern wurde die Verschiebung der der Angleichung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts beschlossen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern war die Übertragung der Tarifergebnisse seit Jahren verzögert. Das vorliegende Gesetz regelt die Besoldungsanpassung für die Zukunft wohl verfassungsgemäß. Aber was ist mit der Vergangenheit. Auch hierfür muss eine Lösung für die Beamtinnen und Beamten im Land gefunden werden. Der Fall ist eindeutig! Und ich hoffe die Landesregierung versteckt sich nicht hinter juristischen Formalien, wie der Finanzminister erst kürzlich in der Finanzausschusssitzung, als es um die fehlerhaften Ausgleichsleistungen des Landes an die Kommunen für den übertragenen Wirkungskreis ging.
Ich wiederhole gerne:
Der Fall ist für uns eindeutig: Die Verschiebung der Angleichung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts ist verfassungswidrig gewesen. Es verwundert mich daher schon, um nicht zu sagen es macht mich fassungslos, dass die Landesregierung dies offenbar nicht so eindeutig sieht. Auf eine Kleine Anfrage von meinem Kollegen Herrn Peter Ritter, ob die Landesregierung Auswirkungen des Urteils auf Mecklenburg-Vorpommern geprüft hat und wenn ja mit welchen Ergebnis, schreibt das Innenministerium: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich formal nur auf die Regelung zur Anpassung der Ost-Westbesoldung im Freistaat Sachsen. Die Prüfung der Landesregierung zu möglichen Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht abgeschlossen.“ (edZ).
Auf die Frage, ob der Beschluss des BVErfG möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltsberatungen haben könnten, wird auf die eben zitierte Antwort verwiesen.
Meine Damen und Herren,
was ist das denn für eine Antwort, bei einem so eindeutigen Fall? Wollen Sie die Sache erneut aussitzen oder unter den Teppich kehren? Das wäre unredlich und das haben die Beamtinnen und Beamten des Landes nicht verdient. Wir werden daher in den Ausschussberatungen darauf hinwirken, dass es eine Lösung für diese Ungerechtigkeit geben wird. Mal sehen was die Landesvertretungen der Beamtinnen und Beamten zu der Untätigkeit der Landesregierung zu sagen haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Es gilt das gesprochene Wort!
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 18.10.2017
Fraktion DIE LINKE
MdL Jeannine Rösler
TOP 4
Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
- Drucksache 7/1129 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
was lange währt, wird nicht immer wirklich gut. Und so ist es noch immer ein weiter Weg bis zu einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die diesen Begriff auch verdient und tatsächlich eine Reform darstellt. Die alte neue Landesregierung war mit großen Zielen gestartet, versprach 2014 eine umfassende, eine richtige Reform im kommunalen Finanzausgleich und zwar zum 1. Januar 2018. Im Ergebnis wird uns ein Reförmchen präsentiert. Eine sogenannte erste Stufe, die die Spannung bis zur zweiten Stufe halten soll.
Meine Damen und Herren,
das Finanzausgleichsgesetz M-V ist generell kompliziert und komplex. Änderungen daran sind es nicht weniger. Es geht ja nicht nur um einen Interessenausgleich zwischen Land und Kommunen. Änderungen an der Verteilung berühren auch durchaus unterschiedliche Interessen zwischen Landkreisen und Gemeinden oder zwischen zentralen Orten und Kleinstgemeinden. Deshalb ist es sinnvoll, dass hierfür ein umfangreiches Gutachten zugrunde gelegt werden sollte. Wenn wir uns zurückerinnern, war eine angemessene und zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendige Finanzausstattung der Kommunen das Ziel der Übung. Kommunalpolitische Grundsatzentscheidungen werden letztlich nicht an der Universität Leipzig getroffen, sondern von den politischen Verantwortlichen dieses Landes. Und hierfür bieten die Gutachten in der Tat interessante Ansätze. Die Politik steht jetzt, wie der Innenminister bildlich umschrieben hat, vor einem Bausatz mit mehreren Montagemöglichkeiten.
Meine Damen und Herren,
die Erstellung des Gutachtens sollte in enger Abstimmung mit den Kommunen erfolgen.
Das wurde leider nicht konsequent durchgehalten, so dass die Kommunen im September 2016 mit der Aufkündigung der Zusammenarbeit am Gutachten drohten. Und wenn das Innenministerium ohne Rücksprache weitere Begutachtungen und Berechnungen vornehmen lässt, dann spricht auch das nicht für kommunikative Prozesse. Und es spricht auch nicht für eine gelungene Kommunikation zwischen den Koalitionspartnern, wenn ein CDU-Parteitag im April 2017 den Finanzausgleich zur Sollbruchstelle der Koalition mit der SPD erklären muss. Ich habe den Eindruck, dass hier insgesamt weniger kommuniziert, dafür aber häufig blockiert wurde.
Meine Damen und Herren,
schaut man sich den vorliegenden Gesetzentwurf an, dann drängt sich die Frage auf: Wo ist das Ergebnis von vier Jahren Arbeit und von 400 Seiten Gutachten? Für den Finanzminister ist der Entwurf ein erster Schritt, für den Kommunalminister gar ein Meilenstein. Für meine Fraktion ist das Konstrukt ganz klar ein fauler Kompromiss. Oder, wie Andreas Wellmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städte- und Gemeindetages, es ausgedrückt hat, die Landesregierung hat sich Frieden und Zeit erkauft. Aus dem Gutachten aufgegriffen wurde lediglich der Bedarfsansatz für unter 18-jährige, was wir ausdrücklich unterstützen. Die Forderung, die Aufwendungen für Kinder und Jugendliche in besonderem Maße zu berücksichtigen, ist nicht neu, sie wurde seit Jahren erhoben. Nun endlich soll zumindest an dieser Stelle ein Schritt in die richtige Richtung gegangen werden, besser spät als nie!
Fragen des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes oder der Vorwegabzüge, das Zwei-Ebenen-Modell oder eine relative Mindestausstattung, nachhaltige Stärkung zentraler Orte oder der ländlichen Gestaltungsräume, das alles sind Fragen, die weiterhin offen sind und im Jahr 2020 geklärt werden sollen. Es seien noch „weitere Aktualisierungen und Überprüfungen der Verteilungswirkungen im Einzelnen“ nötig. Und dann kommt die große Novelle? Wer‘s glaubt, wird selig. Und wer’s nicht glaubt, der kommt auch nicht in die Hölle.
Die Entwicklung seit 2011 spricht eine ganz andere Sprache. Seit dieser Zeit wird die Koalition nicht müde, landauf, landab große Erwartungen zu wecken, denen das vorliegende Ergebnis nicht gerecht wird. Es ist und bleibt eine Mogelpackung. Die Anhebung der Beteiligungsquote bzw. die Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um rund 34 Mio. Euro wird die Kommunen nicht glücklich machen – so erklärte es zutreffend Finanzstaatssekretär Bäumer. Denn dieser Betrag gleicht nicht einmal die wegfallenden Sonderhilfen des Landes aus. Weiten Teilen der kommunalen Familie dämmert es langsam, dass das vom Land versprochene Mehr an Geld gar kein Mehr ist. Auf die Ausgleichsleistungen von 9,7 Mio. Euro für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises haben die Kommunen einen Anspruch. Seit Jahren wird um einen echten Ausgleich erbittert gestritten. Inakzeptabel bleibt in diesem Zusammenhang die 7,5-prozentige Kürzung, die als Selbstbehalt deklariert ist. Einen Anspruch haben die Kommunen auch auf die 100 Prozent der Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen. Außerdem bleibt es fragwürdig, wenn die Bundesmittel für Asyl und Integration vollständig aus der Verbundmasse herausgenommen werden.
Nur weil die Landesregierung in dem Bereich hohe Belastungen hat und die Mittel zweckgebunden sozusagen schon verausgabte, sind es trotzdem Einnahmen, die beim Gleichmäßigkeitsgrundsatz berücksichtigt werden müssen. Auch hierüber wird in den Ausschussberatungen zu sprechen sein.
Meine Damen und Herren,
schließlich, eine kritische Anmerkung zur Zeitschiene. Der Innenminister wird nicht müde, der Öffentlichkeit zu verkünden: „Am Ende wird der Landtag entscheiden.“ Das ist nicht nur eine Floskel, sondern dazu auch eine hoch problematische Floskel.
Es ist problematisch, dem Landtag kurz vor Toresschluss die politische Verantwortung zuzuschieben. Es bleiben uns gerade mal zwei Monate parlamentarischer Beratung für ein so wichtiges Gesetz. Jede ernsthafte Änderung am Gesetzentwurf würde erhebliche Umverteilungseffekte nach sich ziehen, die der Landtag schon zeitlich gesetzestechnisch gar nicht umsetzen könnte. Aber spätestens seit 2014 hat der Innenminister gewissermaßen als Projektleiter auch den 1. Januar 2018 als Abnahmetermin vor Augen gehabt und ihn so stets verkündet. Deshalb halte ich es für wenig redlich, nun den Landtag politisch in Haftung nehmen zu wollen. In den anstehenden Beratungen werden im Ergebnis keine grundlegenden Änderungen zu erwarten sein und diesen Eindruck sollten wir auch nicht erwecken.
Wir werden insbesondere folgende Fragen thematisieren:
a) Welche Effekte hätte es, wenn ein Zwei-Säulen-Modell eingeführt werden würde?
b) Wieso hat man sich bei diesem Schritt gegen eine Stärkung der zentralen Orte entschieden und wie soll es mit diesen Orten weitergehen?
c) Was spricht gegen die Einführung eines Soziallastenausgleichs, wie es seit Jahren vielfach gefordert wird? und
d) Das was hier bisher den Kommunen angeboten wird, ist aus unserer Sicht zu wenig. Wir wollen in einem ersten Schritt einen realen Zuwachs bei den Zuweisungen für die Kommunen und schlagen deshalb vor, die FAG-Masse um insgesamt 70 Mio. Euro aufzustocken.
Meine Damen und Herren,
Eine abschließende Bemerkung. Wir haben keine FAG-Novelle vor uns, sondern lediglich ein Änderungsgesetz, das an einzelnen Symptomen herumdoktert und an einzelnen Stellschrauben operiert. Das Grundproblem in der bestehenden Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen wird damit nicht gelöst. Wir haben nach wie vor in zu vielen Städten und Gemeinden und auch in einzelnen Landkreisen eine äußerst schwierige Finanzsituation, die sich wohl kaum verbessern wird. Wichtige Investitionen bleiben auf der Strecke, notwendige Unterhaltungsmaßnahmen müssen weiter verschoben werden und auch für kleinere aber nicht unbedeutende Dinge, die das gesellschaftliche Leben betreffen, ist oft kein Geld da. Das ist die Realität und darum müssen wir uns kümmern.
Meine Damen und Herren,
für den angekündigten zweiten Schritt erwarten wir einen verbindlichen Zeitplan. Lassen Sie uns spätestens zum Anfang des kommenden Jahres beginnen, Inhalte der angekündigten Novelle gemeinsam zu diskutieren. Denn die grundsätzlichen Dinge, wie etwa das Verfahren der Finanzverteilung, haben Bedeutung über eine Legislaturperiode hinaus und lassen sich auch nicht allein in den gegenwärtig herrschenden Koalitionsfarben beantworten.
Regierungserklärung zu den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen
Es gilt das gesprochene Wort!
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 18. Mai 2017
Fraktion DIE LINKE
MdL Jeannine Rösler
TOP 26
Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE
Regierungserklärung zu den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen
- Drucksache 7/549 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert eine Erklärung der Landesregierung. Der Antrag fordert Offenheit; Klarheit und Sachstand der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen.
Dieser Antrag meiner Fraktion reagiert schließlich auf eine unhaltbare Situation in unserem Land.
Meine Damen und Herren,
da werden erstens auf dem Rücken der Kommunen Sollbruchstellen zwischen den Koalitionspartnern konstruiert. Sind die inzwischen nicht längst erreicht?
Da werden zweitens im Zusammenhang mit der Endfertigung des FAG – Gutachtens schwere Vorwürfe des Städte- und Gemeindetages gegenüber der Landesregierung erhoben.
Da werden drittens aus der kommunalen Ebene Betrugsvorwürfe in Richtung Landesregierung erhoben, Stichpunkt Beteiligungsquote und Rechentricks. Das Agieren des Landes sei aus kommunaler Sicht skandalös.
Und dann darf viertens ein CDU-Bundestagsabgeordneter der Landesregierung ungestraft vorwerfen, den Kommunen über die letzten Jahre insgesamt rund 600 Millionen Euro vorenthalten zu haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Inzwischen fordern Kommunalkonferenzen im Land, Beschlüsse von Stadtvertretungen oder Appelle von Bürgermeistern die Landesregierung auf, das finanzielle Siechtum der Kommunen endlich zu beenden.
Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen, und das ist in dieser Deutlichkeit und Schärfe bisher einmalig für Mecklenburg-Vorpommern, diese Beziehungen sind auf kommunaler Ebene inzwischen geprägt von Vertrauensverlust, zerstörtem Vertrauen und Schuldzuweisungen.
Meine Damen und Herren der Koalition,
in dieser Situation hätten Sie Ihre Regierung ohne Wenn und Aber zu einer öffentlichen Erklärung auffordern müssen.
Das wäre kommunalpolitische Verantwortung. Das Verkünden von Sollbruchstellen ist koalitionspolitisches Theater.
Meine Damen und Herren,
statt einer Erklärung der Landesregierung, statt einer kritischen und selbstkritischen Fehleranalyse der Verantwortlichen wurde bekanntlich am späten Abend des 11. Mai 2017 nach langem, zähem Hick Hack im FAG-Beirat die Entscheidung getroffen, der Öffentlichkeit Ergebnisse zu präsentieren.
Die Rede ist von dem Beschluss der Sitzung des FAG-Beirates vom 11. Mai 2017.
Meine Damen und Herren,
der vorliegende Antrag meiner Fraktion lag mit einiger Sicherheit bei den nächtlichen Beratungen des FAG-Beirates am Donnerstag letzter Woche gut sichtbar mit auf dem Verhandlungstisch.
Auch diesbezüglich wird niemand mehr bestreiten wollen, Links wirkt.
Meine Damen und Herren,
die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sollen nun künftig durch diesen Beschluss des FAG-Beirates vom 11. Mai 2017 geprägt werden.
Auch deshalb scheint es dringend geboten, dieses nächtliche Verhandlungsergebnis ein wenig genauer bei Tageslicht zu betrachten.
Gestatten Sie mir daher drei Anmerkungen.
Erstens ist die Verständigung das klammheimliche Eingeständnis, dass das größte kommunalpolitische Vorhaben dieser Legislatur gescheitert ist. Es gibt keine grundlegende Novelle des Finanzausgleiches Mecklenburg-Vorpommern zum 01.01.2018.
Die Unterschriften des Ministerpräsidenten und des Innen- und Europaministers unter der Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden vom 19. Februar 2014 sind über Nacht Makuatur, Ihre Zusagen gebrochen.
Meine Damen und Herren,
Ziffer 410 der Koalitionsvereinbarung können wir uns somit ebenfalls hinter den Spiegel stecken.
Meine Damen und Herren,
mindestens seit 2011 wird in diesem Land gemeinsam um eine nachhaltige Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen gerungen.
In der letzten Wahlperiode hat sich Rot-Schwarz mit einem erst noch in Auftrag zu gebenden Gutachten über die Runden gerettet.
Ob sich das mit finanziellen Sonderhilfen des Landes erkaufte Stillhalten und Schweigen der kommunalen Landesverbände für unsere Kommunen letztlich ausgezahlt hat, lasse ich an dieser Stelle offen.
Und diese Wahlperiode will die Koalition nun mit einer schönen Wortschöpfung überbrücken, nämlich einer zweistufigen Reform des FAG.
Herr Ministerpräsident,
Herr Innen- und Europaminister,
dieser doppelte Zeitgewinn für Sie und Ihre Koalition sind bei Licht betrachtet kommunalpolitisch zwei verlorene Wahlperioden.
Eine zweite Anmerkung.
Meine Damen und Herren,
der Beschluss des FAG-Beirates vom 11. Mai 2017 verfährt nach dem Motto, Schwamm drüber, Augen zu und durch.
Das geht nach meiner Auffassung so nicht.
Ich zitiere Punkt 10 der Beschlussfassung des FAG-Beirates:
„Mit diesen Feststellungen werden keine Forderungen aus den Überprüfungen der vergangenen Jahre mehr geltend gemacht“.
Meine Damen und Herren,
diesen Beschlusspunkt können wir nicht passieren lassen und mit wir meine ich den Landtag insgesamt.
Wir dürfen es möglicherweise auch verfassungsrechtlich nicht. Selbstverständlich denke ich hier zunächst auch an die Unstimmigkeiten bzw. offensichtlichen Verzerrungen bei der Überprüfung der Beteiligungsquote, die der Gutachter bildlich mit dem Sägezahnmuster beschrieben hat. Das Problem geht aber tiefer.
Meine Damen und Herren,
in § 30 Abs. 2 FAG M-V heißt es unter anderem: „Der Beirat berät das Innen- und das Finanzministerium in Fragen der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleiches und nimmt die in diesem Gesetz geregelten Prüfungspflichten war“.
Der FAG-Beirat berät also Teile der Landesregierung.
Der Landtag allerdings kontrolliert nach Artikel 20 der Landesverfassung die Tätigkeit der Landesregierung und der Landesverwaltung.
Meine Damen und Herren,
wenn dem FAG-Beirat in der Vergangenheit in seiner Gesamtheit derartige musterartigen Verzerrungen nicht aufgefallen sind, dann darf es hier gerade nicht heißen, Schwamm drüber, Blick voraus.
Nein, dann sind wir als Gesetzgeber gefragt, ob die in § 30 Absatz 1 FAG M-V geregelte Zusammensetzung des FAG-Beirates künftigen Herausforderungen weiterhin gerecht werden kann.
Stichpunkt externer Sachverstand, externe Draufsicht.
Diese Frage sachlich zu prüfen, gehört zur Kontrollpflicht des Landtages und berührt nicht die Wertschätzung des FAG-Beirates.
Schließlich eine dritte Anmerkung.
Beim grünlichen Lesen der 10 Punkte des Beschlusses des FAG-Beirates steht jeder wohlwollende Betrachter vor einer zentralen
Frage:
Wo sind die 600 Seiten FAG-Gutachten geblieben? Tat das not? War dieses Steuergeld gut angelegt?
Dieser Frage müssen sich neben der Landesregierung auch durchaus die kommunalen Landesverbände stellen.
Meine Damen und Herren,
am 11. Mai 2017 wurde dem Innen- und Europaausschuss von Prof. Lenk und seinem Team das FAG-Gutachten ausführlich vorgestellt, unter Anwesenheit des Finanz- sowie des Innen- und Europaministeriums und beider kommunalen Landesverbände.
Warum ist niemand dieser vier Mitglieder des FAG-Beirats dem Gutachter ins Wort gefallen nach dem Motto: „Herr Professor, Ihre Präsentation ist wie das Gutachten Makulatur, wir haben uns für heute Nacht schon ganz was anderes ausgeheckt“.
Meine Damen und Herren,
Sie hätten den Gutachtern und allen Mitgliedern des Ausschusses wertvolle Zeit ersparen können.
Meine Damen und Herren,
Erklärungen, Verklärungen, Rechtfertigungen auch zu den erheblichen Zeitverzögerungen haben wir inzwischen zur Genüge gehört.
Vor allem die Kommunen sind der Regierungsworte überdrüssig und wollen Taten sehen. Auch aus diesem Grunde wollen wir konkrete Taten der Regierung sehen statt blumige Worte hören; der vorliegende Antrag hat seinen Zweck erfüllt und kann an dieser Stelle zurückgezogen werden.
Reden zur Vermögenssteuer
Es gilt das gesprochene Wort!
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 05.04.2017
Fraktion DIE LINKE
MdL Jeannine Rösler
TOP 12
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Vermögensteuer wiederbeleben
Drucksache 7/406
Einbringung
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
wir haben uns in der Vergangenheit bereits öfter mit dem Thema Vermögenssteuer befasst. Und da dieses uns so wichtig ist, werden wir nicht müde, es immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Erst kürzlich ist der Armutsbericht für Deutschland veröffentlicht worden und wieder wird festgestellt, die Armut in Deutschland ist größer geworden und die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander.
Ich möchte auf die Forschungsergebnisse des Politikwissenschaftlers und Armutsforschers Prof. Dr. Christoph Butteregge verweisen. Er wertete die Daten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2013 aus. Danach besitzen die reichsten 10 % der Haushalte
51,9 % des Nettovermögens. Die unteren 50% der Haushalte teilen sich nur 1 % des Nettovermögens. Und um es noch deutlicher zu machen: Die fünf reichsten Deutschen verfügen über 101 Mrd. Euro. Das ist so viel wie die ärmsten 40 Prozent zusammen haben.
Das ist - mit Verlaub – ungeheuerlich. Eine solche krasse Ungleichverteilung lässt sich mit Worten gar nicht beschreiben.
Meine Damen und Herren,
diese krasse Ungleichverteilung besteht nicht erst seit heute, sondern ist Ergebnis vergangener politischer Entscheidungen zu Lasten der sozialen Gerechtigkeit. Nun hat die SPD einen neuen Spitzenkandidaten. Der 100%-Mann Martin Schulz. Er tönt über alle Kanäle, dass es wieder mehr soziale Gerechtigkeit geben soll. Aber wenn es um die Vermögenssteuer geht, dann macht er schon vor der Wahl einen Rückzieher. Er hält die Vermögenssteuer für einen „Kampfbegriff“. Man wolle lieber eine Kombination aus Verteilungsgerechtigkeit und einer neuen Investitionspolitik, um die „ungeheuren Potentiale“ der deutschen Wirtschaft auszuschöpfen. Das ist Humbug. Entweder will man Verteilungsgerechtigkeit oder man will sie nicht. Und von den Potentialen der Wirtschaft werden weiterhin nur wenige profitieren. Zu viele bleiben immer noch auf der Strecke. Wer soziale Gerechtigkeit will, kommt an der Vermögenssteuer nicht vorbei.
Meine Damen und Herren,
und wie steht die Landesregierung zu dem Thema? Wir haben den Antrag in ähnlicher Form das letzte Mal vor etwa genau einem Jahr gestellt. Damals gab es noch eine andere Finanzministerin. Frau Polzin hatte damals die Position der Linksfraktion geteilt, aber einen Vorstoß auf Bundesebene abgelehnt, da es dafür sowieso keine Mehrheiten gebe. Und sie wolle ihre Kraft dafür dann erst gar nicht einsetzen. Die Vermögenssteuer läge aber auf Wiedervorlage.
Nun haben wir einen neuen Finanzminister und meine Fraktion interessiert sich brennend für seine Auffassung zu dem Thema und dafür, ob er sich auch nur dann engagieren möchte, wenn er weiß, dass er dafür keinen Gegenwind bekommt.
Ich will auch gern noch mal daran erinnern, wie sich der Landesvorsitzende der SPD, der zufällig gleichzeitig auch Ministerpräsident dieses Landes ist, geäußert hat. Und zwar dem „Spiegel“ gegenüber im August letzten Jahres hat er sich für eine Vermögenssteuer ausgesprochen.
Ich darf zitieren: „Ich wünsche mir eine Vermögenssteuer. Ich glaube, dass in unserer Gesellschaft die Zeit reif ist, zu sagen: Diejenigen, die sehr viel Vermögen haben, müssen besonders herangezogen werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Und es wäre eine klare Botschaft im SPD-Bundestagswahlkampf.“
Ich habe erst kürzlich genau dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Die Antwort, die ich auf die Fragen bekam, ließ dann allerdings tief blicken. Herr Sellering habe sich als Landesvorsitzender geäußert und nicht als Ministerpräsident und die Landesregierung habe sich mit der Frage einer möglichen Einführung einer Vermögenssteuer nicht beschäftigt. Das war alles, was ich auf meine immerhin sieben Fragen als Antwort bekam. Bezeichnend.
Herr Sellering, wenn ich Ihnen einen Tipp geben darf.
Als Politiker kämpft man für seine Überzeugungen, nur so lassen sich Mehrheiten gewinnen.
Aber offenbar produzieren Sie auch hier nur leere Worthülsen. Erst recht gegenüber den Medien. Es klingt doch so schön zu sagen, man wünsche sich Gerechtigkeit. Der Anspruch, dass Wort und Tat zusammengehören, spielt leider keine Rolle.
Meine Damen und Herren,
die Wiederbelebung der Vermögenssteuer würde auch die Einnahmen des Landes weiter beflügeln. Wir wissen, dass Mecklenburg-Vorpommern keine Hochburg der Millionäre ist. Die letzte Einkommensstatistik kam auf 69 Einkommensmillionäre hierzulande. M-V hat eher ein Armutsproblem. Das DIW hat kürzlich berechnet, dass eine Vermögenssteuer ein Plus von etwa 20 Mrd. Euro pro Jahr bundesweit einbringen könnte. M-V würde davon merklich profitieren. Jedes Mal wenn wir in einer Landtagssitzung über den Kitaausbau, über die Zukunft der Schulsozialarbeit, über Arbeitsmarktprogramme, über eine bessere Finanzausstattung der Beratungslandschaft oder den Verbraucherschutz, über mehr Kultur oder den Öffentlichen Personen Nah- oder Schienenverkehr und vieles anderes mehr streiten, dann geht primär um eine Frage. Wie soll es finanziert werden? Deshalb gilt es die Einnahmesituation des Landes zu verbessern. Einen Beitrag kann die Vermögenssteuer leisten.
Meine Damen und Herren,
die Erhebung der Vermögensteuer ist in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Auch deshalb taugt sie nicht als Kampfbegriff. Es ist an der Zeit, die Kraft zu entwickeln, Dinge zum Besseren zu wenden. Veränderungen sind möglich. Wir müssen die ungerechte Verteilung nicht zwingend ertragen. Politik hat es in der Hand, weise und klug zu handeln. Sie muss es nur tun.
Ich wiederhole es gern noch einmal: Wer soziale Gerechtigkeit will, der kommt an der Vermögenssteuer nicht vorbei.
Vielen Dank!